Evangelische Schule Neuruppin
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Schulordnung

Schulordnung
für die Evangelische Schule Neuruppin


Liebe Schülerinnen und Schüler,
fünfmal in der Woche kommt ihr in die Schule und verbringt mehrere Stunden mit euren Mitschülerinnen und Mitschülern, mit euren Lehrerinnen und Lehrern in eurem Klassenraum oder in eurem Kursraum. Hier seid ihr immer mit vielen Menschen zusammen. Das kann schön oder anstrengend sein, je nachdem wie ihr euch verhaltet.
Wir wollen uns in unserer Schulgemeinde und in unserem schulischen Umfeld wohlfühlen. Dazu muss jeder seinen Beitrag leisten.
Zu unserer Schulkultur gehört es, dass wir gemeinsam an schulischen Veranstaltungen teilnehmen.
Einige Regeln müssen beachtet werden, wenn unser gemeinsames Lernen nicht nur gelingen, sondern auch Spaß machen soll. Manche Regeln werdet ihr einsehen, manche müssen aus juristischen Gründen aufgestellt werden, weil das die Versicherung, in der ihr als Schülerin und Schüler gegen Unfälle in der Schule versichert seid, verlangt.


Grundsätze unseres Miteinanders

1. Alle jungen Menschen, die lernen wollen, dürfen nicht gestört werden.
2. Alle jungen Menschen, die sich in den Pausen erholen und spielen wollen, dürfen nicht angeschrien, bedroht oder verletzt werden, auch nicht aus Spaß.
3. Alle jungen Menschen, die lernen und sich in den Pausen erholen wollen, brauchen eine saubere Umgebung, in der man sich wohlfühlen kann.
4. Wer sich in der Schule wohlfühlen will, muss sicher sein können, dass persönliches und schulisches Eigentum respektiert wird und keine Waffen, Drogen, alkoholischen Getränke oder gefährliches Spielzeug mitgebracht werden.


Allgemeine Regeln
Die allgemeinen Regeln gelten für die Jahrgänge 1 bis 12. Sie werden ergänzt durch Festlegungen der Jahrgangsteams und berücksichtigen die Besonderheiten der drei Standorte unserer Schule. Diese Regelungen sind dort einzusehen.

1. Unterricht
1.1 Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht.
1.2 Fachräume dürfen nach Absprache mit einer Lehrerin oder einem Lehrer betreten werden.
1.3 Ist zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrerin bzw. kein Lehrer in der Klasse bzw. im Kurs, meldet eine Schülerin oder ein Schüler der Klasse bzw. des Kurses dies der Schulleitung bzw. im Sekretariat.
1.4 Die Einrichtungen der Schule und alle Lehr- und Lernmittel müssen pfleglich behandelt werden. Geräte dürfen von den Schülerinnen und Schülern nur mit Auftrag eines Lehrers oder einer Lehrerin bedient werden. Für unachtsame und mutwillige Beschädigungen haften die Eltern.
1.5 Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden. Nach Erlaubnis durch die Lehrerin oder den Lehrer darf im Unterricht getrunken werden.
1.6 Mobiltelefone u. Ä. dürfen im Unterricht nur in Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer und nur für Unterrichtszwecke verwendet werden.
1.7 Der Schulbereich darf von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 bis 12 während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Ausnahmen sind nach Genehmigung durch eine Lehrerin oder einen Lehrer möglich.
1.8 Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 10 bis 12 dürfen in Freistunden entsprechend der Festlegung des Jahrgangsteams und nach Unterschrift durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten das Schulgelände verlassen.
1.9 Nach dem Ende der Unterrichtsstunde räumen die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum auf. Die Lehrerin bzw. der Lehrer überprüft den Unterrichtsraum auf Sauberkeit. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schülerinnen und Schüler zusätzlich alle Stühle hoch. Die Lehrerin bzw. der Lehrer verlässt den Unterrichtsraum als Letzte bzw. als Letzter.
1.10 Unfälle und Schäden, die im Schulbereich oder auf dem Schulweg aufgetreten sind, müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.

2. Pausen
2.1 In den Pausen müssen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 9 das Schulgebäude verlassen und verbringen ihre Pause auf dem Schulgelände.
2.2 Die Jahrgangsteams und die Klassensprecherinnen und Klassensprecher bzw. die Tutoriumssprecherinnen und Tutoriumssprecher legen die Pausenregelungen für die Jahrgänge 10 bis 12 fest.
2.3 Die Grünanlagen und der Bereich um den Bienenwagen dürfen nicht betreten, die Zäune nicht überstiegen werden. Das Werfen mit Sand, Steinen oder Schnee ist untersagt.
2.4 Bei Regen oder Schneefall wird abgeklingelt. Die Pause findet im Schulgebäude statt.
2.5 Zur Pausenaufsicht werden auch Schülerinnen und Schüler eingeteilt. Ihren Anweisungen haben alle anderen Schülerinnen und Schüler ebenso Folge zu leisten.
2.6 Die Regelungen zum Mittagessen sind einzuhalten.



 
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