Unterrichtsgestaltung: Grundsätze der Vertretungsregelung
Die Vertretungsregelung zielt darauf ab, bei etwaigem Bedarf und unter Betrachtung der individuellen Situation den Unterricht pädagogisch verantwortungsvoll abzusichern bzw. zu organisieren.
Jahrgänge 1 bis 10: Für kurzfristige Vertretungssituationen werden im 1. Unterrichtsblock und für WoPl/LZ/SZ-Stunden Vertretungen nach dem Vertretungskonzept über das Jahrgangsteam organisiert, z. B. mittels Tandemmodell. Im Vertretungsfall meldet sich der betreffende Kollege bei der stellvertretenden Schulleiterin. Diese nimmt Kontakt mit dem Jahrgangsteamleiter auf. Gemeinsam legen sie das weitere Vorgehen fest.
- Der Vertretungsunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 erfolgt in der Regel durch Lehrkräfte aus dem Grundschulteam. Kollegen können auch über das Teamstundenmodell zur Vertretung eingesetzt werden. Ab dem dritten Unterrichtsblock werden nach Absprache mit der Hortleiterin die Hortnerinnen zur Vertretung hinzugezogen.
- Für Jahrgang 10: Jeder Kollege benennt einen festen Tandempartner (Information an die stellvertretende Schulleiterin).
- Für die Jahrgänge 11 und 12: Verständigung zum Vertretungskonzept, jeder Kollege benennt einen festen Tandem-partner (Information an den Oberstufenkoordinator).
- Im Fall einer besonders großen Anzahl an zu vertretenden Unterrichtsstunden und im Hinblick auf die Vertretung in den Fachräumen (1. Etage) können u. U. auch zwei Kolleginnen oder Kollegen eingesetzt werden.
- Darüber hinaus ist auch weiterhin eine individuell geregelte Absicherung des Vertretungsunterrichts über die Partner-Kollegin/ den Partner-Kollegen gemäß der Tandem-Liste möglich. Bei länger fristiger Abwesenheit eines Kollegen oder einer Kollegin wird eine individuelle Lösung gefunden.
- Die Schüler der in diesen Stunden zu vertretenden Klassen bzw. Kurse arbeiten an den Aufgaben nach Absprache der Jahrgangsteams. Die begleitende Aufsicht sorgt dafür, dass zu Stundenbeginn eine Arbeitsatmosphäre hergestellt und diese im Verlauf auch beibehalten wird. Die Kollegin/ der Kollege beendet auch den Unterricht.
- Im vierten Unterrichtsblock entscheidet die begleitende Aufsicht in Absprache mit der stellvertretenden Schuülleiterin pädagogisch maßvoll, ob die Schüler nach einer gewissen Arbeitszeit die anstehenden Aufgaben auch zuhause erledigen können, und beendet ggf. den Unterricht vorzeitig.
- Unterricht außerhalb von Klassenstrukturen wird ggf. durch Zusammenlegung und gemeinsame Beaufsichtigung abgesichert.
Darüber hinaus ist ebenfalls eine individuell geregelte Absicherung des Vertretungsunterrichts über die Partner-Kollegin/ den Partner-Kollegen gemäß der Tandem-Liste möglich.
- Durch die Jahrgangsteams und Fachkonferenzen liegen Materialien („Vertretungsordner“) vor, mit denen die Schüler in den Vertretungsstunden spezifischen Lernstoff vor allem in den Hauptfächern üben oder vertiefen können.
- Der Vertretungsunterricht im Unterrichtsblock fünf wird über Aufgaben für die Stillarbeit zuhause erteilt.
- Im Rahmen von „Schüler machen Schule“ übernehmen Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe nach Absprache mit der Grundschulkoordinatorin und der stellvertretende Schulleiterin einzelne Unterrichtsstunden. Die Schüler bringen ihre fachlichen Interessen und persönlichen Stärken gut ein und handeln sehr verantwortungsvoll im Umgang mit ihren jungen Mitschülern. Zugleich wird das Miteinander zwischen den Jahrgangsstufen gestärkt. In der Vorbereitung auf den Vertretungsunterricht werden die Schüler von den Fachlehrkräften unterstützt.
Jahrgänge 11 bis 12:
- Kurse der Jahrgangsstufen 11 und 12 sind durch den nicht anwesenden Lehrer soweit wie möglich mit Stillarbeitsaufgaben auszustatten. Dabei unterstützen die Tandem-Lehrer (Liste wird den Schülern übers Messageboard bekannt gegeben) mit der Ausgabe von Materialien, Büchern, Arbeitsblättern etc. Einzelne Schüler der Kurse dienen als Ansprechpartner für Tandem-Lehrer. Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schüler für ihren Lernprozess.
- Die Schüler arbeiten in der Regel in der Schule. In Randstunden können die Schüler die Aufgaben auch von Zuhause erledigen.
Allgemeine Hinweise:
- Zuständig für den Vertretungsplan ist die stellvertretende Schulleiterin.
- Im Zusammenhang mit umfangreicheren organisatorischen Planungen (z. B. Klausuraufsichten, Prüfungen, Praxislernen) erfolgt die Vertretungsplanung in Absprache mit der Mittelstufenkoordinatorin und dem Oberstufenkoordinator.
- Über das Intranet der Schulhomepage ist die Vertretungsregelung für den konkreten Fall für Schüler, Eltern und Lehrkräfte sichtbar dargestellt. Im Feld „Bemerkungen“ werden ggf. ergänzende organisatorische Hinweise gegeben. Der Vertretungseinsatz wird rechtzeitig veröffentlicht.
- Die Lehrkräfte erhalten nach Möglichkeit nicht mehr als zwei Vertretungseinsätze in der Woche.
- Rückfragen zur Abrechnung der außerplanmäßig gehaltenen Stunden/Ausfallstunden können die Kollegen in einer regelmäßigen Sprechstunde der stellvertretenden Schulleiterin gestellt werden.
- Bei Abwesenheit einer Klasse kann eine Lehrkraft zu Stattstunden eingesetzt werden.
- Die organisatorisch bedingte Abwesenheit von Lehrkräften ist dem zuständigen Stufenkoordinator rechtzeitig bekannt zu geben (z.B. durch Exkursion, Fortbildung, Wandertage, Wettbewerbsteilnahme, Unterricht am anderen Ort,…) und auf der Schulhomepage einzutragen.
- Die Abwesenheit einer Lehrkraft kann persönlich oder nachrichtlich über die Schulhomepage erfolgen, darüber hinaus jederzeit auch per Handy bei den jeweils verantwortlichen Vertretungsplanern angezeigt werden.
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