Titel/Überschrift | Lernberatung, Förderung, Leistungsbewertung: Aufnahme an die Evangelische Schule Neuruppin |
Ausgangslage/ Situation/ Begründung | Die Evangelische Schule Neuruppin ist eine freie Schule, staatlich anerkannt, in Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO.
Die Evangelische Schule Neuruppin ist grundsätzlich offen für alle Kinder, unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit, deren Eltern das evangelische Profil und das pädagogische Konzept mittragen.
Im Rahmen der Kapazitäten nimmt die Evangelische Schule Neuruppin Schülerinnen und Schüler neu auf.
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Konkretes bestehendes Angebot | Die Evangelische Schule Neuruppin gestaltet die Übergänge in die Klasse 1 (Grundschule), Klasse 5 (Leistungs- und Begabungsklasse des Gymnasiums) und Klasse 7 (Oberschule und Gymnasium) unter Berücksichtigung des vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgegebenen Aufnahmeverfahrens.
Zum Übergang in die Klasse 7 (Oberschule und Gymnasium) erfolgt im Vorfeld des Anmeldeverfahrens des staatlichen Schulamts eine Verständigung im Aufnahmeausschuss. Das Ergebnis wird im Anmeldeverfahren des staatlichen Schulamts dokumentiert.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich für die Klasse 1 der Grundschule angemeldet haben, werden zum „Kleinen Schultag“ eingeladen.
(https://gymnasium-neuruppin.de/index.php?oid=5&id=880)
Der Übergang in die Jahrgangsstufe 5 und 7 ermöglicht die Fortführung des Bildungsganges an einer Schule mit evangelischem Profil.
Der Übergang in die Jahrgangsstufe 7 berücksichtigt die entsprechende Schullaufbahnempfehlung aus dem Grundschulgutachten. Voraussetzung für die Anmeldung an das Gymnasium ist, dass die Notensumme aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch des Endjahreszeugnisses der Klasse 5 höchstens die Notensumme „7“ ergibt.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich für das Gymnasium angemeldet haben, werden zu Aufnahmegesprächen eingeladen. Die Ergebnisse der Aufnahmegespräche fließen in die Entscheidungsfindung ein.
Über die Aufnahme an die Oberschule sowie das Gymnasium der Evangelischen Schule berät der Aufnahmeausschuss. Nach Anhörung des Aufnahmeausschusses trifft die Schulleiterin eine Vorauswahl.
Nach Überprüfung der erforderlichen Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse sowie der entsprechenden Schullaufbahnempfehlung auf dem Grundschulgutachten entscheidet die Schulleiterin im Rahmen des staatlichen Übergangsverfahrens in die Klassenstufe 7 über die Aufnahme.
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Leistungs- und Begabungsklasse 5 sind: Die Notensumme der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch oder Deutsch, Mathematik und Sachkunde darf m Halbjahreszeugnis der 4. Klasse nicht höher als 5 sein. Es liegt die Empfehlung der Grundschule vor.
Die Ergebnisse des prognostischen Tests sowie der Aufnahmegespräche fließen in die Entscheidungsfindung ein.
Über die Aufnahme an die Evangelische Schule Neuruppin berät der Aufnahmeausschuss. Nach Anhörung des Aufnahmeausschusses trifft die Schulleiterin eine Vorauswahl.
Der Entscheidung zur Aufnahme liegen folgende Kriterien zugrunde:
- Es besteht eine Kirchenzugehörigkeit.
- Es sind oder waren bereits Geschwisterkinder an der Evangelischen Schule Neuruppin.
- Es liegen besondere Gründe für eine Aufnahme vor, die uns Kooperationspartner der Schule (z. B. Kirchengemeinden, Kreismusikschule, Sportverein) oder andere Einrichtungen anzeigen.
- Entscheidungen aus Förderausschussverfahren werden bei der Aufnahme mit berücksichtigt.
- Es gibt weitere besondere Gründe.
Die Erfüllung eines oder mehrerer Kriterien ist nicht gleichbedeutend mit einem positiven Aufnahmebescheid.
Die Queraufnahme und die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe ordnen sich in dieses Verfahren ein.
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Ziel / Absicht | Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, die sich für eine Aufnahme an die Evangelische Schule Neuruppin interessieren, werden in der Vorbereitung des Übergangs verlässlich begleitet.
Das Verfahren der Entscheidungsfindung über ein Aufnahmeangebot an neue Schülerinnen und Schüler ist standardisiert und nach außen transparent.
Die Aufnahmeausschüsse beraten auf der Basis des Schulprofils und der Aufnahmekriterien.
Die Schulleiterin entscheidet über die Aufnahme. |
Rahmenbedingungen Termine (Beginn/ Ende) Beteiligte Verantwortliche Ressourcen | Die Termine für die Anmeldung und das Aufnahmeverfahren werden auf der Schulhomepage veröffentlicht.
Die Eltern der 4. und 6. Klassen der abgebenden Grundschulen erhalten einen Informationsflyer für das Übergangsverfahren. Dieser wird vom Sekretariat aktualisiert und versendet.
Schüler und Schülerinnen sowie deren Eltern, die für eine Aufnahme an die Evangelische Schule Neuruppin interessieren, können sich am Tag der offenen Tür in die Angebote der Schule Einblick nehmen. Für die Eltern findet auch eine zentrale Informationsveranstaltung für den Übergang nach 5 und nach 7, in der die Schulleiterin das Profil der Evangelischen Schule Neuruppin vorstellt, statt. In der Grundschule stellen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer die Unterrichtskonzepte für Deutsch und Mathematik vor.
Das Sekretariat schaltet in der lokalen Presse eine Annonce zum Tag der offenen Tür.
Das Anmeldeformular ist auf der Schulhomepage hinterlegt.
Die Grundschulkoordinatorin und die stellvertretende Schulleiterin bereiten die Sitzungen der Aufnahmeausschüsse vor. Das Sekretariat stellt die notwendigen Informationen auf Basis der Anmeldeunterlagen zusammen.
Die Schulleiterin leitet die Sitzungen der Aufnahmeausschüsse und entscheidet über die Aufnahme.
Die Aufnahmeangebote werden übers Sekretariat versendet.
Die Eltern erhalten bei einer Zusage oder einer Absage ein Gesprächsangebot.
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Fortbildungsbedarf | |
Evaluation Wann ist das Projekt erfolgreich? Wie wird evaluiert? | Die begründete Entscheidung über eine Aufnahme erfolgt entsprechend der Kriterien.
Das Leitungsteam wertet das Aufnahmeverfahren aus.
Rückmeldungen der im Prozess beteiligten Kolleginnen und Kollegen werden aufgegriffen und führen zu einer Anpassung des Verfahrens.
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